Logos, Labels und Piktogramme
Seit den Jahren 1990 tauchen immer mehr Gütesiegel und andere graphische Zeichen (Logos, Labels und Piktogramme) auf den Produktverpackungen auf. Für den Verbraucher wird seine Wahl dadurch nicht einfacher, denn er muss zahlreiche Informationen zur Kenntnis nehmen, die er häufig nicht kennt oder falsch interpretiert.
Die meisten dieser Gütesiegel sollen den Verbraucher informieren und ihm Garantien über die ökologische Güte der Produkte geben. Die Schwierigkeit liegt aber darin, dass diese Informationen und Garantien von einem Siegel zum andern variieren. Status, Kriterien, Zertifizierungsverfahren, Kontrolle… diese Elemente sind allemal zu berücksichtigen, wenn man die Zuverlässigkeit eines Gütesiegels und die Hilfe, die es den Verbrauchern bieten soll, einschätzen möchte.
So befindet sich auf den Verpackungen häufig ein buntes Durcheinander von offiziellen, privaten oder kollektiven Labeln und Logos, frei erfundenen Piktogrammen, Pflichtkennzeichnungen, usw.
Für die Verwaltung der Gütesiegel sind verschiedene Akteure verantwortlich: die Hersteller, die eine Zertifizierung beantragen, die Organisationen, die die Gütesiegel erteilen, und die Kontrollstellen, die die Verwendung des Gütesiegels überwachen.
Die Kontrollen werden entweder von öffentlichen Behörden (Pflichtkennzeichnung) oder von anerkannten Organisationen, die vom Hersteller unabhängig sind, durchgeführt. Anerkannt bedeutet, dass die Organisation vom Gütesiegel-Verwalter mit den betreffenden Kontrollen beauftragt worden ist.
In bestimmten Fällen muss die Kontrollstelle von einem externen Amt anerkannt werden, das die Unabhängigkeit und die Kompetenz der Kontrollstelle bestätigt. In Belgien ist diese Bescheinigungsstelle Belcert. Es gibt auch internationale Bescheinigungsstellen und nationale Bescheinigungsstellen in fast allen Ländern (zum Beispiel: Cofrac in Frankreich, Swedac in Schweden). Die Bescheinigung bezieht sich auf die Zuverlässigkeit und die Qualität der Kontrollen (sie erhöht das Garantieniveau) des Gütesiegels, aber nicht auf seine Kriterien!
Dem Verbraucher bieten die Gütesiegel eine Garantie dafür, dass das Produkt oder die Dienstleistung bestimmten Kriterien entsprechen und helfen ihm somit eine intelligente Kaufwahl zu treffen.
Für die Unternehmen erfüllt ein Gütesiegel zwei Funktionen:
- Im Rahmen einer nachhaltigen Kaufpolitik kann ein Unternehmen aufgrund eines Gütesiegels ein Produkt (einen Rohstoff, Hilfsstoffe, Zubehör usw.) oder einen Partner (Lieferant, Zulieferer usw.) wählen, die bestimmten Kriterien entsprechen.
- Gleichzeitig kann es für ein Unternehmen interessant sein, seine eigenen Produkte (oder Dienstleistungen) zertifizieren zu lassen. Zahlreiche Studien über das Kaufverhalten der Verbraucher haben belegt, dass diese den Nachhaltigkeitskriterien der Produkte und Dienstleistungen, die sie erwerben möchten, immer größere Beachtung schenken. Ein Gütesiegel ist also ein Verkaufsargument, durch das sich das Unternehmen (oder sein Produkt) von der Konkurrenz abheben kann und mit dem das Unternehmen auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen (die immer größeren Wert auf Nachhaltigkeit legen) und seinen Marktplatz bestätigen kann.
In den vergangenen Jahren ist das Phänomen des „greening“ oder „greenwashing“ aufgetaucht. Bestimmte Unternehmen nutzen die „Öko-Welle“ aus und wollen dem Verbraucher Glauben machen, dass ihr Produkt ganz besonders umweltverträglich ist oder besondere soziale Bedingungen achtet. Diese Produkte tragen meistens Gütesiegel oder andere Behauptungen die ökologische Vorteile anpreisen, die jedoch völlig aus der Luft gegriffen sind, oder sie berufen sich auf soziale Mindestchartas oder Chartas, die nur einen Teil der Produktion betreffen. Der Verbraucher sollte sich dadurch nicht in die Irre führen lassen und immer prüfen, ob das Produkt, das er kaufen möchte, ein offiziell anerkanntes Gütesiegel trägt.
Es gibt verschiedene Arten von Gütesiegeln:
1. Die offiziellen Gütesiegel
Das sind Systeme für die Erkennung der Umweltfreundlichkeit von Produkten, die von öffentlichen Behörden verwaltet werden. Die Kontrollen werden von externen unabhängigen und in der Regel anerkannten Kontrollstellen ausgeführt. Die Anerkennung garantiert die Zuverlässigkeit und die Güte der Kontrollen. Es handelt sich um freiwillige Verfahren: Nur die Hersteller, die das wünschen, beantragen die Zertifizierung ihrer Produkte.
2. Die kollektiven Privaten Gütesiegel
Diese Umweltgütezeichen werden vom Industriesektor, einem Fachverband oder einer Vereinigung, die unabhängig vom Hersteller sind, geschaffen. Die Kontrollen werden von externen unabhängigen und in der Regel anerkannten Kontrollstellen ausgeführt. Die Anerkennung garantiert die Zuverlässigkeit und die Güte der Kontrollen.
Es handelt sich um freiwillige Verfahren: Nur die Hersteller, die das wünschen, beantragen die Zertifizierung ihrer Produkte.
3. Die individuellen, nicht kontrollierten privaten Gütesiegel
Diese ökologischen Gütesiegel werden von einem Hersteller oder Verteiler gegründet und verpflichten nur sie. Es werden keine externen und unabhängigen Kontrollen durchgeführt.
4. Die individuellen, kontrollierten privaten Gütesiegel
Diese ökologischen Gütesiegel werden von einem Hersteller oder Verteiler gegründet, aber von externen und unabhängigen, meistens bescheinigten Organisationen überprüft. Die Anerkennung garantiert die Zuverlässigkeit und die Güte der Kontrollen.
5. Piktogramme
Allgemeiner Begriff für eine Information, die in graphischer Form vermittelt wird.
6. Pflichtkennzeichnung
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung (manchmal in graphischer Form) eines Produkts. Zwingende und nicht freiwillige Anbringung.
Mehr Infos?
Weitere Informationen über Gütesiegel und andere Zeichen :
> Siehe Broschüre „Logos ? Labels ? Pictogrammes ? Comment s’y retrouver ?“, erhältlich in Papierfassung bei der Vereinigung Réseau Eco-consommation oder zum Herunterladen auf www.ecoconso.be (auf Französisch)
> Datenbank auf der Webseite: www.infolabel.be (auf Französisch).
> Siehe Broschüre „Der Nachhaltige Warenkorb“ des Rates für Nachhaltige Entwicklung (auf Deutsch) unter: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/projekte/eigene-projekte/nachhaltiger-warenkorb/
> Oder die gleichnamige Webseite unter: www.nachhaltiger-warenkorb.de
Woran erkennt man ein Produkt aus der biologischen Landwirtschaft?
Die biologische Landwirtschaft und Viehzucht schließen die Verwendung von chemischen Zusatzstoffen aus (Pestizide, Herbizide, …). Sie sind daher weniger umweltschädlich, produzieren weniger Treibhausgase und schonen die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit.
Die Verwendung von GVO (genetisch veränderten Organismen) ist in der biologischen Landwirtschaft verboten. Seit 2009 sieht die europäische Gesetzgebung jedoch vor, dass bis zu 0,9% GVO in den biologischen Produkten geduldet wird, die unbeabsichtigter Weise in Produkte zum menschlichen Verbrauch gelangt sind.
Ein Produkt kann den Hinweis „aus biologischem Anbau“ nur dann tragen, wenn es von einer bescheinigten Kontrollstelle zertifiziert worden ist, welche prüft und bescheinigt, dass die Hersteller die Vorlagen des Bio-Lastenheftes eingehalten haben. In Belgien gibt es drei anerkannte Kontrollstellen:
- Certisys (BE01)
- Intégra-blik (BE02)
- Quality partners (BE03).
Ein Produkt aus der biologischen Landwirtschaft kann ein privates Gütesiegel tragen (Biogarantie, Nature & Progrès, AB, …), was aber keine Verpflichtung ist.
Seit dem 1. Juli 2010 muss das Biosiegel der Europäischen Union verpflichtend auf allen vorverpackten oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hergestellten biologischen Produkten, die den erforderlichen Normen entsprechen, erscheinen. Für importierte Produkte ist es nicht Pflicht. Neben dem Siegel der EU werden andere private, regionale oder nationale Gütesiegel (die manchmal strengere Auflagen haben) zugelassen.
Siehe die europäische Gesetzgebung über die Zertifizierung von biologischen Produkten auf der Webseite von Certiys:
> http://www.certisys.eu Gesetzgebung > Zusammenfassung der europäischen Bio-Gesetzgebung: Allgemeines