Nachhaltigkeits-Handbuch

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Die Kennzeichnung gefährlicher Produkte

Seit dem 20. Januar 2009 unterliegen die gefährlichen Produkte in Belgien einer neuen Kennzeichnungspflicht, wonach alle Verpackungen von gefährlichen Produkten mit neuen Etiketten versehen werden müssen. Dieses neue System entspricht der europäischen CLP-Regelung („CLP“ steht für das Englische: „classification, labelling, packaging“, d.h. „Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung“) und ermöglicht die Harmonisierung der Gefahrenstufen mit den internationalen Gesetzgebungen.

Die Zielsetzung des neuen Regelwerks liegt darin, beim Umgang mit chemischen Stoffen einen hohen Schutz für den Menschen und für die Umwelt zu garantieren. Sie soll außerdem den internationalen Handel mit chemischen Stoffen und Gemischen vereinfachen.

Schrittweise werden die Etiketten des alten Systems bis zum Jahre 2015 durch die neuen ersetzt.

Mit dieser neuen Regelung werden 4 wichtige Änderungen eingeführt:

1. Die Gefahrenpiktogramme werden durch neue ersetzt: Die alten quadratischen, orangefarbenen Gefahrenpiktogramme werden durch die neuen rautenförmigen Piktogramme mit rotem Rand ersetzt.

2. Neue Gefahrenhinweise werden eingeführt: Auf den Etiketten stehen dann entweder die Signalwörter „GEFAHR“ oder „ACHTUNG“. Dabei entspricht das Wort „GEFAHR“ den gefährlichsten chemischen Produkten.

3. Neue Standardsätze werden die aktuellen Hinweise ersetzen (Gefahrensätze und Sicherheitssätze). Sie werden durch H-Sätze (HAZARD – Gefährdung) und P-Sätze (PRECAUTIONS – Sicherheitshinweis) ersetzt.

4. Die neue Regelung definiert 28 Gefahrenklassen. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • 16 Klassen für physikalische Gefahren
  • 10 Klassen für Gefahren für die menschliche Gesundheit
  • 2 Klassen für Gefahren für die Umwelt

Spätestens ab dem 1. Dezember 2010 müssen die gefährlichen Stoffe und Gemische gemäß diesen neuen Vorlagen gekennzeichnet werden.

I.
Beispiel
eines Etiketts:

Das Sicherheitsdatenblatt, das jedem gefährlichen Stoff beiliegt, bleibt fast identisch, wird aber bis zum 1. Juni 2015 die beiden Einstufungen enthalten.

II.
Die neuen
Gefahrensymbole:

III.
Die alten
Gefahrensymbole:

Ab dem 1. Dezember 2010 müssen die gefährlichen Stoffe und Gemische nach dem neuen Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe, das oben vorgestellt wurde, gekennzeichnet werden. Bis zum 1. Juni 2015 werden auf den Sicherheitsdatenblättern aber noch beide Einstufungen angeführt. Deshalb möchten wir hier kurz das vormalige Kennzeichnungssystem in Erinnerung rufen. Dabei handelt es sich um schwarze Zeichnungen auf orangefarbenem Hintergrund, die von einem Buchstaben begleitet werden, der vom bestehenden Risiko und der Gefahrenstufe abhängig ist. Hier die Liste der alten Piktogramme:

IV.
Die Gefahrenhinweise
oder H-Sätze:

Ein Gefahrenhinweis ist eine „Textaussage zu einer bestimmten Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie, die die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr beschreibt“. Jeder Gefahrenhinweis setzt sich aus einem einmaligen alphanumerischen Code aus dem Buchstaben „H“ und drei Ziffern zusammen. (Die H-Sätze sind mit den R-Sätzen des alten Systems vergleichbar).

V.
Die Sicherheitshinweise
oder P-Sätze:

Die Sicherheitshinweise der CLP-Regelung zeichnen sich durch einen alphanumerischen Code aus dem Buchstaben „P“ gefolgt von 3 Ziffern aus. (Die P-Sätze sind mit den S-Sätzen des alten Systems vergleichbar).