Nachhaltigkeits-Handbuch

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II.
WAS BESAGT
DIE GESETZGEBUNG?

1. REACH

Am 18. Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung verabschiedet, die ein System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen in der Europäischen Union einführt. Diese Maßnahme wird REACH genannt (aus dem Englischen „Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals“).

Sie zielt auf das allmähliche Verbot der gefährlichsten chemischen Stoffe in der Europäischen Union ab. Sie verpflichtet die Hersteller und Importeure chemischer Stoffe, über ihre Stoffe Risikostudien (für die menschliche Gesundheit und die Umwelt) durchzuführen, bevor diese vermarktet oder verwendet werden.

Mehr Infos?

> Siehe das Infoblatt (in Band 4):
„Aufruf von Paris und REACH“

REACH sieht eine allmähliche Regulierung aller hergestellten oder importierten, bestehenden oder neuen chemischen Stoffe ab einem jährlichen Volumen von über einer Tonne vor. Das bedeutet, dass 30.000 Stoffe von den 100.000 am meisten in Europa verwendeten Stoffen Tests unterworfen und in den kommenden Jahren schrittweise registriert werden.

2. Das Sicherheitsdatenblatt

Die europäische Richtlinie 91/155/CEE schreibt vor, dass alle gefährlichen Stoffe von einem „Sicherheitsdatenblatt“ begleitet werden müssen.

Dieses Datenblatt enthält sämtliche wichtigen Informationen über den Stoff, seine Zusammensetzung, die mit dem Produkt verbundenen Gefahren, die Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Sicherheitsmaßnahmen für den Transport, die Lagerung und die Handhabung der Stoffe usw.

Mehr Infos?

> Siehe das Infoblatt (in Band 4):
„Das Sicherheitsdatenblatt“

Es erlaubt dem Unternehmen, die dem Stoff angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Personalmitglieder über die diesbezüglichen Risiken, die korrekte und sichere Handhabung und die erforderlichen Maßnahmen bei einem Unfall zu informieren.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, ein Gefahrstoffkataster zu führen, in dem alle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte enthalten sind.

3. Die Umweltgenehmigung

Für jedes Unternehmen sind die Umweltgenehmigung und die Betriebsbedingungen die erste Informationsquelle, um sich über die Gesetzgebung und die geltenden Umweltnormen zu informieren.

Im Antrag auf Umweltgenehmigung werden die gefährlichen Stoffe auf Seite 10 mit den Rohstoffen erörtert. Besonderes Interesse gilt den vorhandenen Mengen, der Lagerung, den Konzentrationen der gemischten gefährlichen Stoffe, dem physischen Zustand und der Unfallverhütung.