Nachhaltigkeits-Handbuch

vaches prairie

III.
EIN NACHHALTIGER UMGANG
MIT DEM BODEN
IM UNTERNEHMEN

1. Die Vorab-Analyse

Der Eigentümer eines Standortes, dessen Verschmutzung eine Gefahr für die Umwelt darstellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Standort zu sanieren. Selbst wenn der aktuelle Betreiber des Grundstücks nicht derjenige ist, der die Verschmutzung verursacht hat, kann er zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er der Eigentümer ist.

Daher ist es beim Kauf eines Grundstücks sehr zu empfehlen, sich über folgende Angaben zu informieren:

  • Welche Aktivitäten fanden vorher hier statt?
  • Sind diese Aktivitäten in Anhang 3 des Bodendekrets gelistet?

Sobald die Datenbank über den Bodenzustand (BDES) fertiggestellt ist (voraussichtlich Mitte 2012), werden die Angaben über die vorher auf dem Grundstück ausgeübten Aktivitäten den Kaufinteressenten über den Notar zugänglich sein.

In der Zwischenzeit kann man diese Informationen bei verschiedenen Stellen einholen:

  • Das Wallonische Amt für Abfälle (WAA) führt eine Liste der Grundstücke, auf denen unerlaubt Müll gelagert wird.
  • Die SPAQuE führt ein Verzeichnis der Standorte, die durch frühere Industrieaktivitäten verschmutzt wurden (Datenbank Walsols).
  • Die Gemeinde.
  • Der mit dem Verkauf beauftragte Notar, der die Geschichte des Standorts zurückverfolgen kann.

Im Zweifelsfall kann man immer den Verkäufer fragen, eine Nachweisanalyse durchzuführen, die belegen soll, dass der Standort nicht verseucht ist, oder man kann eine solche Studie durch einen anerkannten Sachverständigen selbst durchführen lassen.

2. Der Verschmutzung vorbeugen und die Bodenqualität wahren

Die Sanierung eines verschmutzten Bodens ist ein komplexes und kostspieliges Verfahren. Daher ist es vorzuziehen, jede Verschmutzung zu vermeiden, als sie später beseitigen zu müssen.

Hier einige Beispiele von Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen kann, um der Bodenverschmutzung vorzubeugen (oder sie einzuschränken):

  • Wasserdichte Auffangbecken für alle gefährlichen Stoffe oder Produkte, die in Fässern, Tanks oder Zisternen gelagert werden, vorsehen, um eventuelle Überläufe auffangen zu können.
  • Das Vergraben von umweltverschmutzenden Stoffen und Produkten vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, ein System vorsehen, mit dem eventuelle Lecks schnell festgestellt werden können.
  • An den Orten, wo gefährliche Stoffe und Produkte gehandhabt oder geliefert werden, eine undurchlässige Bodenschicht anbringen.
  • Die besten verfügbaren Techniken (BAT) verwenden, um die in der Produktion notwendigen Mengen gefährlicher Stoffe einzuschränken.
  • Bei Unfällen muss immer ein „Notfallset“ zur Hand sein (Absorptionsprodukte, …).

Hier einige Beispiele, um die Qualität des Bodens zu wahren:

  • Die Versiegelung des Bodens durch die Bedeckung großer Außenflächen (Parkplätze, Wege…) mit wasserundurchlässigen Belägen vermeiden, außer wenn diese Flächen eventuell verschmutzt werden können (Lagerbereiche für gefährliche Produkte…).
  • Die am Standort vorhandenen Tümpel oder Feuchtgebiete erhalten.
  • Vermeiden, natürliche Gebiete mit schweren Fahrzeugen zu befahren, damit der Boden sich nicht verdichtet.
  • Um die Gebäude herum die bestehenden Bäume erhalten oder neue pflanzen, um Bodenerosion zu vermeiden.

3. Dem Verlust bestellbarer Böden vorbeugen

Durch eine verantwortungsvollere Raumordnung kann die Menge der Agrarflächen, die von Industrieanlagen und durch wirtschaftliche Aktivitäten „verschluckt“ werden, reduziert werden. Hier einige Aktionsbeispiele:

  • Um einen neuen Produktionsstandort, ein neues Unternehmen oder einen neuen Handelsgeschäft zu eröffnen, ist es manchmal vorzuziehen, ein altes Gebäude zu sanieren als ein neues zu bauen.
  • Sich nach Möglichkeit eher auf einer sanierten ehemaligen Industriebrache als auf einem unbebauten Grundstück niederlassen.
  • Wenn die bestehenden Anlagen zu klein werden, die Möglichkeit einer Gebäudevergrößerung erwägen, anstelle von anderswo neu zu bauen.
  • Einen Standort wählen, der bereits über die erforderlichen Infrastrukturen verfügt und diese mit anderen Unternehmen teilt. So können unter Umständen vorteilhafte Partnerschaften zwischen Unternehmen entstehen.
  • Für ein Handelsgeschäft ist eine Niederlassung in einem bestehenden Gebäude im Stadtzentrum eine nachhaltigere Alternative als sich in einem neuen Gebäude (Gewerbegebiet, Einkaufszentrum…) am Stadtrand niederzulassen. Der Bau eines neuen Gewerbegebiets setzt häufig auch den Bau neuer Straßen, Parkplätze und anderer Infrastrukturen voraus, die Agrarflächen wegnehmen. Außerdem verursachen sie längere Autofahrten.
  • Den Verlust unnützer Flächen verhindern, indem die verschiedenen Gebäude eines selben Standorts näher aneinander gebaut werden. Vorzugsweise wird ein unbebauter Streifen am Grundstücksrand behalten, anstatt den gesamten verfügbaren Platz zu beanspruchen. Dieser Streifen kann als Schutzzone für die Artenvielfalt angelegt werden.