Nachhaltigkeits-Handbuch

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II.
WAS BESAGT DIE GESETZGEBUNG?

1. Die europäischen Zielsetzungen

Um die Zielsetzungen der Europäischen Union zu erreichen, bis 2020 den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, hat Belgien folgende Beschlüsse gefasst:

  • Den Energieverbrauch um 20% senken;
  • 13% erneuerbare Energien in den energetischen Endverbrauch integrieren;
  • Agrotreibstoffe sollen im Transportwesen mindestens 10% des gesamten Benzin- und Diesel-Verbrauchs darstellen.
Mehr Infos?

> www.energie.wallonie.be

Für die Umsetzung dieser Zielsetzungen müssen alle mit anpacken: die Privatpersonen, die Gemeinschaften, die Verwaltungen, die Gemeinden und auch die Unternehmen.

Als Anreiz für die Unternehmen, den erforderlichen Investitionen zuzustimmen, wurden mehrere Maßnahmen, Beihilfen und Prämien eingeführt.

2. Die Umweltgenehmigung

Für jedes Unternehmen sind die Umweltgenehmigung und die Betriebsbedingungen die erste Informationsquelle, um sich über die Gesetzgebung und die geltenden Umweltnormen zu informieren.

Im Antrag auf Umweltgenehmigung wird das Thema der Energie auf Seite 9 erörtert. Das Interesse gilt dabei nicht etwa dem Umfang des Energieverbrauchs, sondern eher der Art der verbrauchten Energien (Strom, Erdgas, Wasserdampf, Heizöl, Kohle, Koks, sonstige).