Nachhaltigkeits-Handbuch

famille ramasser

III.
ABFALL UND
SOZIALE ASPEKTE

Die Entsorgung von Abfällen, vor allem die Entsorgung von gefährlichem Abfall und Haushaltsgeräten ist schwierig und kostspielig. Seit den Jahren 1980 hat sich daher zwischen den verschiedenen Ländern ein bedeutender Abfallverkehr entwickelt. Es sind vor allem die Industrieländer, die ihren Abfall, der schwer zu verarbeiten oder hochgiftig ist, in die Entwicklungsländer exportieren, wo die Umwelt- und Arbeitsschutzgesetzgebungen lockerer sind. Indien und Bangladesch sind somit als Experten im Bereich der Zerlegung von alten und (insbesondere durch Asbest) hoch verunreinigten Kriegsschiffen oder Öltankern zu traurigem Ruhm gelangt. China ist Spezialist für die Wiedergewinnung von Edelmetallen aus Handys, Computern, Fernsehgeräten und anderen Elektrogeräten und Afrika ist eine riesige Müllhalde unter freiem Himmel für allerlei Abfall aus den reichen Ländern.

Die Folgen dieser Praktiken sind zahlreich: Der Abfalltransport (meistens per Schiff) bis ans andere Ende der Welt verbraucht Energie und stößt Treibhausgase aus. Die Schwermetalle, Feuerschutzmittel und anderen umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe, die in diesen Abfällen enthalten sind, werden meistens nicht fachgerecht entsorgt und gelangen in die Umwelt, wo sie das Wasser und den Boden während manchmal Jahrzehnten verunreinigen.

In einigen Entwicklungsländern leben die „Abfallverwerter“ direkt auf oder in unmittelbarer Näher zu den Müllhalden. Und das unter extremen sanitären Bedingungen, in ständigem Kontakt zu giftigen Gasen, einer gefährlichen, manchmal krankheitserregenden Fauna (Ratten, Mücken, Fliegen, Schaben, …) . Sie verfügen nur über Wasserquellen, die durch die Versickerung der giftigen Stoffe, die im Abfall enthalten sind, in das Grundwasser, extrem verunreinigt sind.

Die Arbeiter sind sich der gesundheitlichen Folgen des direkten Kontakts mit diesen Gefahrenstoffen meistens nicht bewusst, die sie ohne jeglichen Schutz handhaben. Es mangelt an sozialen Schutzmaßnahmen und die Arbeiter haben im Krankheitsfall kein Anrecht auf Unterstützung.