II.
WAS BESAGT
DIE GESETZGEBUNG?
1. DIE EMISSIONSZETIFIKATE: EINE EUROPÄISCHE RICHTLINIE
Es handelt sich dabei um ein System, das nur in der Europäischen Union gültig ist und durch das die Unternehmen untereinander CO2-Emissionszertifikate austauschen können.
Das Prinzip ist folgendes: Ein Unternehmen, das der Richtlinie unterliegt, erhält ein Emissionszertifikat. Darin ist die Menge CO2 festgelegt, die es in einem festgelegten Zeitraum ausstoßen darf. Wenn das Unternehmen diese Menge übersteigt, wird es entweder zur Kasse gebeten oder muss es zusätzliche Zertifikate kaufen. Wenn das Unternehmen aber seinen Ausstoß senkt, kann es seine überschüssigen Zertifikate verkaufen. Es ist daher im Interesse der Unternehmen, ihre Ausstöße zu verringern, um weniger Energie zu verbrauchen und somit die Höchstwerte des Zertifikats nicht zu übersteigen.
Alle wichtigen Industrieanlagen in der Europäischen Union müssen einen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen einhalten (seit Anfang 2005). An diesem System beteiligen sich heute etwa 12.000 Industrieanlagen, darunter 360 in Belgien ansässig. Insgesamt stellen sie 40% der europäischen Emissionen dar.
2. DER LUFT-KLIMA-PLAN DER WALLONIE
Mehr Infos?
Im Jahr 2009 hat die Wallonische Region ein Aktionsprogramm „Luft-Klima“ verabschiedet, das sich mit der globalen Problematik der Luftverschmutzung und der Klimaerwärmung beschäftigt. In diesem Plan werden 100 konkrete Maßnahmen genannt, um einerseits die Herausforderungen des Klimas zu bewältigen und andererseits die Qualität der Luft, die wir einatmen, zu verbessern.
3. DIE INDUSTRIETARIFABKOMMEN
90% der wallonischen Industriebetriebe arbeiten mit den regionalen Behörden im Rahmen eines Industrietarifabkommens zusammen. Damit wird bezweckt, dass der Energieverbrauch pro hergestellte Einheit im Laufe der Jahre verringert wird und folglich auch die Treibhausgasemissionen.
Das Prinzip ist einfach: Jedes Unternehmen führt ein Audit durch und legt eine Reihe von Aktionen fest, mit denen der Energieverbrauch und die damit verbundenen Ausstöße verringert werden sollen. Dabei wählt ein Unternehmen nur die Aktionen aus, die den größten Nutzen für die Energieeffizienz haben werden.
4. DIE UMWELTGENEHMIGUNG
Jedes Unternehmen, das sich über die Gesetzgebung und die geltenden Umweltnormen informieren möchte, kann solche Informationen in erster Linie in der Umweltgenehmigung und der Betriebsbedingungen finden.
Im Antrag auf Umweltgenehmigung werden die Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivität auf das Klima auf Seite 21 „Hat das Projekt Auswirkungen auf den Menschen, die Fauna, die Flora, den Boden, das Klima, die Landschaft, die materiellen Güter und das Kulturerbe?“ besprochen.