II.
WAS BESAGT DIE GESETZGEBUNG?
1. Die Normen
Die Einführung von Produktnormen gehört zu den föderalen Befugnissen. Zahlreiche Normen beziehen sich auf Rohstoffe und definieren und legen die verschiedenen Aspekte fest wie zum Beispiel:
- die Herkunft,
- die Verarbeitung,
- die Sicherheit,
- usw.
Leider gibt es bisher aber noch keine nationalen oder internationalen Umweltnormen für die Rohstoffe, abgesehen von einigen europäischen Richtlinien, die das eine oder andere spezifische Produkt betreffen und in den EU-Mitgliedstaaten gelten. Eine dieser Normen besagt zum Beispiel, dass ab 2015 kein Holz mehr in der Europäischen Union vermarktet werden darf, das nicht labelisiert oder rückverfolgbar ist.
2. Die Umweltgenehmigung
Für jedes Unternehmen sind die Umweltgenehmigung und die Betriebsbedingungen die erste Informationsquelle, um sich über die Gesetzgebung und die geltenden Umweltnormen zu informieren.
Im Antrag für Umweltgenehmigung werden die Rohstoffe auf Seite 10 erörtert. Vor allem werden ihre Gefährlichkeit, die gelagerten Mengen und die Lagerbedingungen untersucht.