III.
EIN NACHHALTIGER UMGANG
MIT LUFT IM UNTERNEHMEN
Ein Unternehmen, das sich für einen nachhaltigen Umgang mit der Luft entscheidet, muss vier Schritte befolgen:
- ein Audit durchführen,
- die Luftverschmutzung von Anfang an vermeiden,
- die verunreinigte Luft behandeln,
- den Arbeitsplatz und die Arbeiter ausrüsten, um Gesundheitsgefahren auszugrenzen und die Verbreitung der Schadstoffe außerhalb des Unternehmens einzuschränken.
Hier einige Handlungsbeispiele:
1. EIN AUDIT DURCHFÜHREN
Durch das Audit können eine allgemeine Bilanz der Sachlage gezogen, die eventuellen Quellen der Luftverschmutzung identifiziert sowie geprüft werden, dass die geltenden Gesetzgebungen und Normen eingehalten werden.
2. DIE LUFTVERSCHMUTZUNG VERMEIDEN
- Ausrüstungsgegenstände (Geräte, Maschinen, Werkzeug…) oder Verfahren wählen, die den Ausstoß von Schadstoffen senken (flüchtige Schadstoffe und Staub). Zum Beispiel: beim Anstrich großer Flächen eher Aufdampfsysteme als Sprühsysteme verwenden usw.
- Die Verwendung von Produkten vermeiden, die flüchtige Stoffe wie zum Beispiel Lösungsmittel, VOC, Fasern, … enthalten. Es stehen Alternativen zur Verfügung, die weniger gefährlich sind: Farben oder Leime auf Wasserbasis, ozonschonende Aerosole (s. das Label auf dem Etikett), Wandputz aus natürlichen Materialien (Lehm, Kalk…), Reinigungsmittel ohne Lösungsmittel, usw.
- Die Produktbehälter und Flaschen immer gut verschließen. Dadurch verdunsten die Lösungsmittel nicht und ein eventuelles Auslaufen wird vermieden.
- Die Verbreitung von Staub durch einfache Gesten vermeiden: das zu schneidende und Staub bildende Material anfeuchten, Besen vermeiden und lieber einen Staubsauger oder eine Industriekehrmaschine verwenden, LKW, die staubige Stoffe transportieren, mit einer Plane abdecken, Baumaterialien vorzugsweise schneiden oder abscheren anstelle zu sägen…
- Abfälle nicht verbrennen (Verpackungen, Paletten, Altöl, Kartons, Kunststoff usw.). Durch die Verbrennung der Abfälle entstehen Staub, Dämpfe und Gase, die nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit schädigen. Der Abfall muss daher von anerkannten Firmen getrennt und verarbeitet werden.
- usw.
3. DIE VERUNREINIGTE LUFT BEHANDELN
- Staubproduzierende Maschinen und Geräte mit Abzugsvorrichtungen ausstatten (Abzugshauben, Absaugvorrichtungen…), um den entstehenden Staub und andere Emissionen, die die Luft verunreinigen können, im Vorfeld aufzufangen.
- Die Schornsteine und Auspufftöpfe mit Filtern versehen, um die gefährlichen Stoffe aufzufangen, die sich im Rauch oder den Abgasen befinden.
- In einer Werkstatt zum Beispiel eine Wasserwand einrichten, um den Staub aufzufangen. Schwebender Staub wird durch einen Ventilator angesaugt und durch einen Wasserfilm geleitet, der die Schmutzpartikel bindet. Danach wird das Wasser behandelt, um eine Umweltverschmutzung zu vermeiden.
- Die modernen Technologien ermöglichen es, in immer kleineren Räumen zu arbeiten (NC-gesteuerte Maschinen…).
4. DEN ARBEITSPLATZ UND DIE ARBEITER AUSRÜSTEN, UM JEDE GESUNDHEITSGEFAHR AUSZUSCHLIEßEN
- Ventilations- und/oder Lüftungsanlagen installieren, damit die Luft regelmäßig und ausreichend erneuert wird. Diese Anlagen regelmäßig überprüfen lassen, damit an den Filtern, in den Behältern oder an den Leitungen keine Verluste auftreten.
- Den Arbeitern Schutzkleidung bereitstellen (Anzüge, Masken, Ohrstöpsel…) und sie zu deren Gebrauch auffordern.
- Hinsichtlich der Bereiche, in denen Rauch, Staub oder flüchtige Stoffe entstehen, ist darauf zu achten, dass sie möglichst geschlossen bleiben, um eine Verbreitung im ganzen Unternehmen zu vermeiden.
- Den Lärm und die Vibrationen weitgehend reduzieren: die Maschinen, die sie verursachen, in getrennten Räumen isolieren, den Boden und die Wände mit absorbierenden Belägen bedecken…
- usw.