Nachhaltigkeits-Handbuch

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III.
EIN NACHHALTIGER UMGANG
MIT DER GESUNDHEIT
UND DEM WOHLBEFINDEN
DER ARBEITNEHMER

1. Gefahrenverhütung

Die Gefahrenverhütung spielt eine wichtige Rolle, wenn das Unternehmen eine Politik für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz einführen möchte.

Was ist die Gefahrenverhütung?

Die Gefahrenverhütung besteht aus allen Vorkehrungen, die zu treffen sind, um die Gesundheit und die Sicherheit der Benutzer zu garantieren, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu erreichen.

Hier die 6 Grundsätze der Gefahrenverhütung (wie sie im Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz festgelegt sind):

1. Risiken vermeiden. Die Gefahr beseitigen und vermeiden, dass ein Arbeitnehmer einer Gefahr ausgesetzt sein kann (zum Beispiel: Arbeiten, die auf dem Boden ausgeführt werden können, nicht in der Höhe ausführen. Die Fensterläden abmontieren, um sie zu streichen).

2. Risiken, die nicht zu vermeiden sind, bewerten. Das geschieht im Rahmen einer Risikoanalyse. Sie besteht darin, die Risiken zu identifizieren, ihre Art und ihre Bedeutung einzuschätzen, die Aktionen festzulegen, die nötig sind, um den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu wahren.

Die geltende Gesetzgebung besagt, dass eine Risikoanalyse nur durch einen Gefahrenverhütungsberater der Stufe 2 ausgeführt werden darf. Ein Unternehmen, das nicht über einen solchen Berater verfügt, muss dafür den externen Dienst beauftragen.

3. Risiken an der Quelle bekämpfen (zum Beispiel: Den Staub, den eine Kreissäge produziert, sofort aufsaugen). Das ist nur möglich, wenn die Gefahrenverhütung so früh wie möglich, am besten schon im Entwurf der Ausrüstungen, der Betriebsverfahren und der Arbeitsplätze in allen Prozessen angewandt wird.

4. Gefährliche Gegenstände sind durch nicht oder weniger gefährliche Gegenstände zu ersetzen.

5. Schutzmaßnahmen ergreifen. Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen:

  • kollektive Schutzmaßnahmen (Absaugvorrichtungen, Filter, Lärmisolierung…);
  • Schutzvorkehrungen an Maschinen (Sichtfenster, Stoßdämpfer…);
  • individuelle Schutzmaßnahmen (Kleidung, Handschuhe, Schutzbrillen, Helme, Ohrstöpsel…).

Im Allgemeinen müssen zuerst kollektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nur als Ergänzung der kollektiven Schutzmaßnahmen zu betrachten oder notwendig, wenn keine wirksamen kollektiven Schutzmaßnahmen bestehen.

6. Die Arbeit an den Arbeitnehmer anpassen. Dies gilt insbesondere für die Organisation der Arbeitsplätze sowie die Wahl der Arbeitsausrüstung und der Arbeits- und Produktionsverfahren, damit vor allem eintönige Arbeiten und Fließbandarbeit erträglicher gemacht und die Auswirkungen auf die Gesundheit verringert werden.

Die Arbeitnehmer müssen immer über die Risiken und die Gefahrenverhütung informiert und darin ausgebildet werden. Die Arbeitnehmer müssen die notwendigen Informationen erhalten, damit sie ihre Aufgaben unter optimalen Sicherheitsbedingungen ausführen können (in ihrer Sprache). Sobald sie ihren Dienst antreten und jedes Mal dann, wenn es für den Schutz des Wohlbefindens notwendig erscheint, müssen die Arbeitnehmer ausführlich informiert werden, damit sie die bestehenden Risiken gut verstehen (Informationen über die Art ihrer Aktivitäten, die verbundenen Restrisiken und die Maßnahmen, um diesen Gefahren vorzubeugen oder sie zu begrenzen).

Die Risikoanalyse und die Umsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung müssen von Fachleuten ausgeführt werden: die Gefahrenverhütungsberater. Sie kennen die Gesetzgebung, nehmen (mit ggf. der Unterstützung eines externen Dienstes) an einer gründlichen Analyse der Risiken teil und schlagen angemessene Gefahrenverhütungs- und Schutzmaßnahmen vor. Sie nehmen an den Informationssitzungen des Unternehmenspersonals als Fachleute teil.

2. Hilfsmittel

Verschiedene Hilfsmittel helfen dem Arbeitnehmer, das Risiko am Arbeitsplatz zu reduzieren:

  • Die Sicherheitsvorschriften helfen den Arbeitnehmern, sich richtig zu verhalten, um eventuelle Risiken zu verringern. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Sicherheitsvorschriften:
    • Allgemeine Vorschriften (z.B.: Vorgehensweise bei Unfall, Brand, …).
    • Berufsbezogene Vorschriften (z.B.: Hygiene- und Ergonomievorschriften, Arbeitskleidung, kollektive Schutzvorkehrungen, …).
    • Vorschriften für die Maschinen oder Geräte (z.B.: Bedienungsanleitungen, verpflichtende individuelle Schutzvorkehrungen, Hygiene- und Ergonomievorschriften, …).
    • Vorschriften für die Produkte (z.B.: Gebrauchsanleitung, verpflichtende individuelle Schutzvorkehrungen, Lagerungs- oder Behandlungsanweisungen nach dem Gebrauch, …).
  • Die Sicherheits- und Gesundheitspiktogramme sollen die Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers schnell und unmissverständlich auf die Gegenstände, die Aktivitäten oder die Situationen ziehen, die Gefahren darstellen, oder auf Gefahren, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen weiterhin bestehen.
  • Das Merkblatt über den Arbeitsplatz ist ein Dokument, das die Arbeitnehmer schnell und strukturiert darüber informiert, zu welchen Ergebnissen die Risikoanalyse ihrer Arbeitsplätze geführt hat, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.
Mehr Infos?

Auf der Webseite www.safestart.be stehen mehrere Formulare zur Verfügung, mit denen eine Risikoanalyse durchgeführt und das Merkblatt des Arbeitsplatzes bei einem Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution ausgefüllt werden kann.

  • Der Link zum Downloaden befindet sich hier