Aufruf von Paris und REACH
I.
Der Aufruf von Paris
(Internationale Erklärung
zu den Gesundheitsgefahren durch Chemikalien)
Am 7. Mai 2004 haben sich bei der UNESCO Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen zusammengefunden, um an der Konferenz „KREBS, UMWELT UND DIE GESELLSCHAFT“ teilzunehmen, die von ARTAC (Association pour la recherche thérapeutique anticancéreuse) organisiert wurde. Das Ergebnis dieser Konferenz war der Aufruf von Paris, eine historische Erklärung über die Gesundheitsgefahren durch Chemikalien.
In diesem Memorandum rufen 68 internationale Experten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu auf, den Schutz der Gesundheit und der Umwelt in den Mittelpunkt jeder öffentlichen Politik zu stellen, um die Gesundheit unserer Kinder und künftigen Generationen zu schützen. Hierzu veröffentlichen sie 164 Empfehlungen und Maßnahmen, die sich hauptsächlich auf Krankheiten infolge der chemischen Verschmutzung beziehen: Krebs, Unfruchtbarkeit, Missbildungen, Fettleibigkeit, Krankheiten des Nervensystems, Allergien, …
In diesem Aufruf wird erklärt, dass das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, das darauf beruht, die Erdressourcen zu schonen, um die Bedürfnisse der künftigen Generationen zu stillen, unzureichend ist. Es muss durch das Konzept der nachhaltigen Gesundheit ergänzt werden, die zum Ziel hat, die Gesundheit der künftigen Generationen zu schützen, und hierbei die wirtschaftliche Entwicklung in den Dienst der Gesundheit der Bürger stellt, und nicht, wie es bisher der Fall ist, die Bürger und die Gesundheit in den Dienst der wirtschaftlichen Entwicklung zu stellen.
Hier der Wortlaut des Memorandums:
§1. In der Erwägung, dass sich die Gesundheitssituation weltweit verschlechtert; und dass diese Verschlechterung trotz unterschiedlicher Ausprägung Entwicklungs- und Industrieländer gleichermaßen betrifft;
§2. In der Erwägung, dass die von der WHO erfassten chronischen Krankheiten im Ansteigen sind, insbesondere Krebs; dass die Häufigkeit von Krebserkrankungen weltweit zunimmt; dass insbesondere in den stark industrialisierten Ländern die Zahl der Krebserkrankungen seit 1950 zunimmt; dass Krebs alle Altersgruppen betrifft; und dass die Umweltbelastung durch Industriechemikalien, deren exaktes Ausmaß noch nicht abschätzbar ist, zu dieser Entwicklung in erheblichem Maß beitragen könnte;
§3. In der Erwägung, dass die Belastung mit gewissen Stoffen oder Chemikalien zu einer Zunahme von bestimmten angeborenen Defekten führt;
§4. In der Erwägung, dass die Unfruchtbarkeit, insbesondere die männliche – sei es als direkte Folge von angeborenen Defekten oder bedingt durch die Abnahme der Spermienqualität oder Spermienzahl – vor allem in hochindustrialisierten Regionen zunimmt; dass heute in Europa 15% der Paare unfruchtbar sind; und dass die Belastung mit Chemikalien einer der Gründe dafür sein kann;
§5. In Anbetracht dessen, dass der Mensch heute einer diffusen chemischen Belastung ausgesetzt ist, hervorgerufen durch eine Vielzahl von Stoffen oder Chemikalien; dass diese Belastung Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat; dass diese Auswirkungen oftmals die Folge einer unzureichenden Kontrolle der Vermarktung dieser Chemikalien und einer unzureichenden Regulierung von Produktion, Konsum und Entsorgung sind;
§6. In Anbetracht dessen, dass diese Stoffe oder Chemikalien immer zahlreicher werden: Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), organohalogenierte Stoffgruppen wie Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCBs), Asbest, toxische Metalle einschließlich der als gefährlich eingestuften Schwermetalle Blei, Quecksilber und Kadmium, Pestizide, Nahrungsmittelzusatzstoffe und andere; dass manche dieser Stoffe nicht oder wenig abbaubar sind und in der Umwelt verbleiben; dass viele dieser Stoffe die Atmosphäre, das Wasser, den Boden und die Nahrungskette kontaminieren; dass der Mensch diesen toxischen Stoffen, zu denen auch die persistenten organischen Verbindungen (POPs) zählen, permanent ausgesetzt ist; und dass einige dieser Stoffe sich in lebenden Organismen, insbesondere im menschlichen Körper anreichern;
§7. In der Erwägung, dass der Großteil dieser Stoffe oder Chemikalien gegenwärtig vermarktet wird, ohne dass zuvor ausreichende toxikologische Tests oder eine Bewertung des Gesundheitsrisikos für den Menschen durchgeführt worden sind;
§8. In der Erwägung, dass diese zahllosen Stoffe oder Chemikalien die Umwelt auf diffuse Art und Weise kontaminieren; dass diese miteinander interagieren und somit zusätzliche toxische bzw. synergistische Effekte auf lebende Organismen ausüben können; dass es daher sehr schwierig ist, auf der epidemiologischen Ebene den absoluten Beweis zu erbringen für eine direkte Verbindung zwischen der Belastung durch einen oder mehrere dieser Stoffe und der Entstehung von Krankheiten;
§9. In der Erwägung, dass aus toxikologischer Sicht eine Vielzahl dieser Stoffe oder Chemikalien hormonell wirksame Schadstoffe sind, dass sie krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend sein können und dadurch zu Krebs, angeborenen Defekten oder Unfruchtbarkeit führen können; dass manche dieser Stoffe außerdem allergieauslösend sein können und zu Atemwegserkrankungen wie Asthma führen können; dass andere wiederum neurotoxisch sind und bei Erwachsenen zu degenerativen Erkrankungen des Zentralnervensystems und bei Kindern zu Beeinträchtigungen der geistigen Fähigkeiten führen; dass manche immuntoxisch sind und vor allem bei Kindern zu einer Immunschwäche führen, und dass diese Immunschwäche Infektionen, insbesondere viraler Art, begünstigt; dass Pestizide bewusst in großen Mengen in die Umwelt eingebracht werden, und dies obwohl eine Vielzahl von ihnen toxische chemische Substanzen für Tier, Mensch und Umwelt sind;
§10. In der Erwägung, dass Kinder am empfindlichsten sind und diesen Schadstoffen am stärksten ausgesetzt sind; dass eine Vielzahl dieser toxischer Stoffe über die Plazenta zum Embryo gelangen und ihn schädigen; dass sie sich im Fettgewebe des Menschen anreichern und sich auch in der Muttermilch wiederfinden; dass infolgedessen die Gefahr besteht, dass der kindliche Organismus schon von Geburt an mit Schadstoffen belastet ist; und dass darüber hinaus Kinder diese Stoffe noch zusätzlich über die Nahrung bzw. Atemluft aufnehmen, gerade in ihrem unmittelbaren Lebensraum;
§11. In der Erwägung, dass diese Schadstoffe bei Kindern zu Krankheiten wie den in §9 zitierten führen können; dass im Besonderen eines von sieben Kindern in Europa an Asthma leidet; dass Asthma durch die Schadstoffbelastung in den Städten und Haushalten begünstigt wird; dass in bestimmten Industrieländern die Zahl der Krebserkrankungen bei Kindern in den letzten 20 Jahren ansteigend ist; und dass diese Erwägungen zu der Schlussfolgerung führen, dass Kinder heute gefährdet sind;
§12. In der Erwägung, dass der Mensch ein Säugetier ist und somit Bestandteil der ihn umgebenden Flora und Fauna; dass er für das Aussterben von jährlich mehreren tausend Arten verantwortlich ist; dass jede Zerstörung oder irreversible Verschmutzung der Flora und Fauna seine eigene Existenz gefährdet;
§13. In der Erwägung, dass die von 22 US-amerikanischen Wissenschaftlern unterzeichnete Wingspread Erklärung vom 28. Juli 1991 einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Aussterben bestimmter Wild- bzw. Haustierarten und der Umweltbelastung durch bestimmte der erwähnten Chemikalien herstellt; dass der Mensch denselben Chemikalien wie diese Wild- bzw. Haustierarten ausgesetzt ist; dass diese Chemikalien bei diesen Tierarten Krankheiten (angeborene Defekte, Unfruchtbarkeit) hervorgerufen haben, die zu ihrem Aussterben geführt haben; und dass diese Krankheiten mit solchen, die beim Menschen beobachtet werden, vergleichbar sind;
§14. In der Erwägung, dass die Umweltbelastung durch Chemikalien in all ihren Formen zu einer der Ursachen für die gegenwärtigen Geißeln der Menschheit geworden ist, wie z.B. Krebs, Unfruchtbarkeit oder angeborene Defekte; dass die heutige Medizin diesen nicht Einhalt gebieten kann; und dass sie es möglicherweise auch in Zukunft nicht können wird – trotz der Fortschritte in der medizinischen Forschung;
§15. In der Erwägung, dass außerdem die Verschmutzung durch Treibhausgase unbestritten zur Verstärkung der globalen Erderwärmung und ernsthaften Klimaveränderungen führt; dass nach den am wenigsten pessimistischen wissenschaftlichen Prognosen die Durchschnittstemperatur im Jahr 2100 um gut drei Grad gestiegen sein könnte; dass dieser Temperaturanstieg die Ausbreitung von Viren, Bakterien, Parasiten und den Überträgern dieser Infektionserreger positiv beeinflussen könnte; dass in der Folge die Ausweitung ihrer ökologischen Nische von der südlichen zur nördlichen Hemisphäre zur Weiterverbreitung der durch sie hervorgerufenen Krankheiten führen könnte und damit zur Wiederkehr von Infektionskrankheiten bzw. parasitären Krankheiten, die im letzten Jahrhundert teilweise ausgemerzt waren, oder zum Auftreten neuer Krankheiten in den Ländern der nördlichen Hemisphäre;
Überzeugt von der Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit der Situation erklären wir, WissenschafterInnen, ÄrztInnen, JuristInnen, HumanistInnen sowie BürgerInnen:
- Artikel 1: Die Entstehung zahlreicher heutiger Krankheiten ist eine direkte Folge der Umweltzerstörung.
- Artikel 2: Die Belastung der Umwelt mit Chemikalien stellt eine ernsthafte Bedrohung für Kinder und für das Überleben der Menschen dar.
- Artikel 3: Da unsere eigene Gesundheit, die unserer Kinder und zukünftiger Generationen gefährdet ist, ist die Menschheit selbst gefährdet.
Wir fordern die nationalen politischen Entscheidungsträger, die europäischen Behörden und die internationalen Organisationen, insbesondere die Vereinten Nationen (UNO) auf, in der Folge alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, im Speziellen:
Maßnahme 1: Verbot aller Stoffe, die von international anerkannten wissenschaftlichen Behörden und Organisationen als für den Menschen sicher oder wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsschädigend eingestuft sind, und die Anwendung des Substitutionsprinzips für diese Stoffe; im Ausnahmefall, wenn die Umsetzung dieses Prinzips unmöglich ist und die Verwendung eines betroffenen Stoffes als unerlässlich beurteilt wird, sollte die Anwendung durch rigorose Maßnahmen auf ein striktes Minimum reduziert werden;
Maßnahme 2: Anwendung des Vorsorgeprinzips auf alle Chemikalien, die – unabhängig von ihren in Maßnahme 1 (vergl. § 9 und 13) dargelegten toxischen Eigenschaften – aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulativen und toxischen (PBT) oder sehr persistenten und sehr bioakkumulativen (vPvB) Eigenschaften, laut internationaler Definition eine große Gefahr für Tier bzw. Mensch und Umwelt darstellen, ohne auf den abschließenden Beweis eines epidemiologischen Zusammenhangs zu warten; nur so ist es möglich, ernsthaften bzw. irreversiblen Gesundheits- und Umweltschäden zuvorzukommen und sie zu vermeiden;
Maßnahme 3: Einführung von toxikologischen Normen und internationalen Grenzwerten zum Schutz des Menschen basierend auf einer Risikobewertung, welche die empfindlichsten Personengruppen, nämlich Kinder und Ungeborene, berücksichtigt;
Maßnahme 4: Einführung von Programmen mit festgelegten Fristen und evaluierbaren Zielen, die – basierend auf dem Vorsorgeprinzip – die Eliminierung oder streng regulierte Verringerung von Schadstoffemissionen erreichen sollen; auch sollte die Anwendung solcher am Markt verfügbarer Chemikalien, wie etwa der Pestizide, gemäß der in Schweden, Dänemark oder Norwegen eingeführten Anwendungsbeschränkungen erfolgen;
Maßnahme 5: Aufruf an alle Staaten, angesichts der massiven Bedrohung der gesamten Menschheit, von jedem öffentlichen oder privaten Rechtsträger zu verlangen, für die Konsequenzen seines Handelns oder Nicht-Handelns die Verantwortung zu übernehmen; falls dies nicht in den Verantwortlichkeitsbereich eines Staates fällt, muss die internationale Gerichtsbarkeit eingeschaltet werden;
Maßnahme 6: Vor dem Hintergrund der globalen Erwärmung und des Klimawandels zwingt diese Verantwortung die Staaten, konsequente Maßnahmen zur Senkung der Treibhausemissionen umzusetzen, ohne die vorherige Implementierung des Kyoto Protokolls abzuwarten;
Maßnahme 7: Europa betreffend: Stärkung des Europäischen REACH Programms (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien), welches die Vermarktung von Chemikalien so regelt, dass die für den Menschen gefährlichsten Chemikalien durch weniger gefährliche ersetzt werden; die ganze Welt betreffend: Internationale Regulierung der Vermarktung von Chemikalien nach dem Vorbild eines gestärkten REACH-Programms.
Weitere Informationen über den Aufruf von Paris:
> ARTAC (Association pour la Recherche Thérapeutique Anti-Cancéreuse)
Der Aufruf von Paris gilt für die europäischen Instanzen als Referenzwerk. Bis heute haben mehrere hundert internationale Wissenschaftler, etwa 1.000 NGO und rund 200.000 Bürger den Aufruf unterzeichnet. Er wurde von der Nationalen Ärztekammer sowie von allen nationalen Ärztekammern und Arztgewerkschaften der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet, die im Ständigen Ausschuss Europäischer Ärzte, der europaweit zwei Millionen Ärzte vertritt, vereint sind.
II.
REACH
(« Registration, Evaluation and
Autorisation of CHemicals »)
Es ist sehr schwierig, die Gefahren eines chemischen Produktes zu bestimmen. Ungefähr 100.000 verschiedene chemische Stoffe werden in Europa verwendet. Schätzungen der Umweltorganisation Greenpeace zufolge wurden nur 5% dieser Stoffe auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt getestet. Für 95% dieser Stoffe herrscht daher eine große Ungewissheit hinsichtlich ihrer Auswirkungen.
Um diesem Informationsmangel Abhilfe zu verschaffen, hat die Europäische Kommission am 18. Dezember 2006 eine Verordnung verabschiedet. Dieses neue System nennt sich REACH, was aus dem Englischen „Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals“ stammt. Es handelt sich hierbei um ein einzigartiges System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen für alle Länder der Europäischen Union.
REACH sieht vor, dass alle hergestellten oder importierten, bestehenden oder neuen chemischen Stoffe ab einem jährlichen Volumen von über einer Tonne bewertet werden. Das bedeutet, dass 30.000 Stoffe von den 100.000 am meisten in Europa verwendeten Stoffen Tests unterworfen und in den kommenden Jahren schrittweise registriert werden.
REACH betrifft die Stoffe*, die Gemische*, die in den Gemischen und in den Artikeln* enthaltenen Stoffe. Die Wahrscheinlichkeit ist daher groß, dass jedes Unternehmen sich früher oder später mit dieser Regelung befassen muss.
Ein bisschen Wortschatz…
- Ein Stoff ist ein chemisches Element (entweder natürlich, oder hergestellt) sowie auch jeder Zusatzstoff und / oder jede Verunreinigung. (Zum Beispiel White-spirit oder Aceton.)
- Ein Gemisch ist eine Lösung oder eine Mischung aus zwei oder mehreren Stoffen. (Zum Beispiel Farben, Leime…)
Was heute also im Volksmund als chemisches Produkt bezeichnet wird, ist entweder ein Stoff oder ein Gemisch. - Ein Stoff, der in einem Gemisch enthalten ist. (Zum Beispiel das Lösungsmittel in der Farbe oder im Leim).
- Ein Artikel ist ein Gegenstand. (Zum Beispiel: Ein Rechner oder ein Bürostuhl, die Flammschutzmittel enthalten, ein Spielzeug, das Phtalate enthält…)
Die REACH-Regelung umfasst folgende Aspekte:
Weitere Informationen über REACH:
> echa.europa.eu (Europäische Chemikalienagentur)
> www.essencia.be (Webseite des Verbands des Chemiesektors und des Sektors der Biowissenschaften)
> economie.fgov.be (Helpdesk der FÖD Wirtschaft)
Zusätzliche Informationen über die gefährlichen Stoffe:
> http://echa.europa.eu (Europäische Chemikalienagentur) > SIEF (Foren zum Austausch von Stoffinformationen)
- Jedes Unternehmen, das jährlich eine Tonne von einem chemischen Produkt in der Europäischen Union herstellt oder importiert, ist verpflichtet, dies bei einer europäischen Agentur zu melden (Mitteilung eines Dossiers).
- Die Hersteller und Importeure sind für die Daten und für die Bewertung der Risiken, die mit den verschiedenen Verwendungen des Produkts verbunden sind, verantwortlich.
- Die Dossiers und die Stoffe selbst werden überprüft, um sicherzustellen, dass die Industrien ihre Verpflichtungen einhalten.
- Für bestimmte „besonders besorgniserregender“ Stoffe, deren Produktion eingeschränkt werden könnte, ist ein Genehmigungssystem erforderlich.
Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet die Verfahren zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, um die Kohärenz in der Europäischen Union zu wahren. Ihr Sitz ist in Helsinki, Finnland.