Die Sicherheitsdatenblätter (SDB)
I.
Was ist
ein Sicherheitsdatenblatt?
Die europäische Richtlinie 91/155/EWG schreibt vor, dass alle gefährlichen Stoffe von einem „Sicherheitsdatenblatt“ begleitet werden müssen.
Dieses Datenblatt enthält sämtliche wichtigen Informationen über den Stoff, seine Zusammensetzung, die mit dem Produkt verbundenen Gefahren, die Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Sicherheitsmaßnahmen für den Transport, die Lagerung und die Handhabung der Stoffe usw.
Es erlaubt dem Unternehmen, die dem Stoff angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Personalmitglieder über die diesbezüglichen Risiken, die korrekte und sichere Handhabung und die erforderlichen Maßnahmen bei einem Unfall zu informieren.
Das Sicherheitsdatenblatt wird vom Hersteller, Importeur oder Verkäufer des Stoffs verfasst. Es richtet sich an die Unternehmensleitung und an den Gefahrenverhütungsberater und muss dem Personal, das mit den Produkten arbeitet, zugänglich sein. Es wird von der Unternehmensleitung aufbewahrt und muss dem Arbeitsarzt sowie dem Notfallarzt oder Notfalldienst bei einem Unfall mit diesem gefährlichen Stoff unmittelbar vorgelegt werden können.
Ein Unternehmen, das gefährliche Stoffe einkauft, muss darauf achten, dass diese Stoffe richtig gekennzeichnet und mit dem richtigen Sicherheitsdatenblatt geliefert werden. Produkte, die nicht gekennzeichnet sind oder ohne Sicherheitsdatenblatt geliefert werden, müssen zurückgewiesen werden.
ACHTUNG: Einige Produkte und Stoffe, die im Einzelhandel erhältlich sind, sind nicht ordnungsgemäß für einen Gebrauch im Unternehmen gekennzeichnet.
Die nicht gekennzeichneten Produkte / Produkte ohne Sicherheits- und Gesundheitsdatenblatt müssen zurückgewiesen werden.
Mehr Infos?
> Weitere Informationen über das „Sicherheitsdatenblatt“ sind erhältlich auf der Webseite des SIPPT des Ministeriums der Französischsprachigen Gemeinschaft: www.espace.cfwb.be/sippt/
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